
Ab Ende 2013 muss der Wärmeverbrauch durch Warmwasser mit Wärmezählern erfasst werden
Seit der Heizkostenverordnungsnovellierung 2009 wird der Energiebedarf der zentralen Warmwasserbereitung bei neuen Anlagen mit geeichten Wärmemengenzählern gemessen. Jetzt wird die Messlatte nochmals höher angesetzt: Ab dem 1. Januar 2014 muss der Energieaufwand für die Trinkwassererwärmung durch eigens installierte Wärmezähler erfasst werden. Welche Geräte sich anbieten und was noch berücksichtigt werden muss, finden Sie hier.